Januar 2017

Die 3. Fassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) tritt in Kraft. Als Konsequenz aus den Vorkommnissen mit Medizinprodukten in den letzten Jahren wird z.B. mit dem neu eingeführten Verantwortlichen für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV, in Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Mitarbeitern, ein zentraler Ansprechpartner für Behörden und Firmen eingerichtet, der für die intern richtige Zuordnung von … Weiterlesen …