Das Arbeitsschutzgesetz fordert in § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ die Ausbildung und Benennung von betrieblichen Selbsthilfekräften (Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Räumungs- und Evakuierungshelfer). Die Ausbilung und Befähigung von Brandschutzhelfern wird konkretisiert in der DGUV Information 205-023.
Als erfahrene Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsingenieure führen wir die Qualifizierungen gern praxisnah für Sie durch.
Unsere Leistungen für Sie:
- Durchführung von Qualifizierungen von Brandschutzhelfern
- Beachtung von objektspezifischen Gegebenheiten
- Löschübungen mit Feuerlöschgeräten am Brandsimulator
- Einsatz verschiedener Feuerlöschgeräte (Dauerdrucklöscher, Aufladelöscher)
- Veranschaulichung verschiedener Löschmittel (Wasser, CO2, Schaum, Pulver)
- Einsatz von Attrappen zur realitätsnahen Darstellung verschiedener Szenarien (z.B. Flächenbrand, Papierkorbbrand, Flüssigkeitsbrand, Fettexplosion, Metallbrand, Spraydoesenexplosion)