Brandschutzbetreuung als Brandschutzbeauftragter

Brandschutz ist ein elementarer Teil des Arbeitsschutzes, da Brand und Explosion neben der Gefährdung für Sachwerte und Umwelt auch eine erhebliche Gefährdung für Personen (Beschäftigte und Dritte) darstellen!

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann sich aus gesetzlichen/behördlichen Forderungen, dem Brandschutzkonzept, der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung u.a. ergeben.
Als externe Brandschutzbeauftragte bringen wir die erforderliche Fachkunde und umfangreiches Know-how als Sicherheitsingenieure bedarfsgerecht in Ihr Unternehmen mit. Wir bieten professionelle Beratung zu allen Fragen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Stellung des Brandschutzbeauftragten entsprechend den gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Vorgaben
  • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer betrieblichen Brandschutzorganisation
  • Betriebsbegehung und fachkundige Beratung zur Entwicklung von Prozessen zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes
  • Erstellung von Berichten zur Brandschutzbetreuung
  • Unterstützung bei der Durchführung, Aktualisierung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz
  • Aufbau und Überwachung des betrieblichen Prüfwesens im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschriften
  • Systematische Ermittlung des Unterweisungsbedarfs und erforderlicher Betriebsanweisungen
  • Mitarbeit in Gremien, soweit sie den Brandschutz betreffen (z.B. Arbeitsschutzausschuss-ASA)
  • Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für betriebliche Selbsthilfekräfte (Brandschutzhelfer, Räumungs- und Evakuierungshelfer)
  • Erstellung und Aktualisierung von betrieblichen Gefahrenabwehrplänen (Brandschutzplänen, Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrlaufkarten u.a.)