Beratung zum Prozess der Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i.V. mit weiteren Verordnungen verpflichtet Unternehmen zur Beurteilung von Arbeitsbedigungen. Im Zuge der Deregulierung des Arbeitsschutzes gewinnt dieser Prozess der Gefährdungsbeurteilung immer weiter an Bedeutung. Bei der grundlegenden Gefährdungsbeurteilung ist je nach Art der Tätigkeit (tätigkeitsbezogen) vorzugehen und eine schriftliche Dokumentation ist verpflichtend. Seit Änderung des Arbeitsschutzgesetzes im Oktober 2013 wird neben den physischen Belastungsfaktoren auch die Beachtung psychischer Belastungen explizit gefordert.
Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen wir einschlägige Qualifikationen und umfangreiches Know-how als Sicherheitsingenieure bedarfsgerecht in Ihr Unternehmen mit.

Unsere Leistungen für Sie:

    • Beratung von Unternehmern und Führungskräften bei der Durchführung, Aktualisierung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
    • Unterstützung bei der Entwicklung von Prozessen im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung
    • Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Personal (z.B. „Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz für Führungskräfte“)