Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973 in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet Unternehmen zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit – kurz Fasi oder Sifa (Sicherheitsfachkraft).
Als externe Fachkräfte bringen wir alle Qualifikationen inkl. sicherheitstechnischer Fachkunde gemäß § 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und umfangreiches Know-how als Sicherheitsingenieure bedarfsgerecht in Ihr Unternehmen mit. Wir bieten professionelle Beratung zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der betrieblichen Sicherheit.
Unsere Leistungen für Sie:
- Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
- Sicherheitstechnische Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 („Grundbetreuung“ + „betriebsspezifische Betreuung“ bzw. „anlassbezogene Betreuung“)
- Sicherheitstechnische Bedarfsbetreuung von Unternehmen, die das „Unternehmermodell“ nach DGUV Vorschrift 2 gewählt haben
- Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Betriebsbegehung und fachkundige Beratung zur Entwicklung von Prozessen zur Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit
- Erstellung von Berichten zur sicherheitstechnischen Betreuung
- Auditierung von Unternehmen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz (Safety Audit)
- Beratung und Unterstützung bei der Durchführung, Aktualisierung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsplatzanalysen und arbeitsschutzrelevante Messungen (z.B. Geräusch- und Lärmpegel, Beleuchtung, Temperatur, Luftfeuchte)
- Beratung zum Aufbau des betrieblichen Prüfwesens im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschriften (z.B. DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“)
- Systematische Ermittlung des Unterweisungsbedarfs und erforderlicher Betriebsanweisungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen)
- Mitarbeit in weiteren Gremien, soweit sie den Arbeitsschutz betreffen (z.B. Gesundheitszirkel)
- Auswertung von Unfall- und Schadensereignissen
- Beratung zum vorbeugenden Brandschutz als elementarer Teil des Arbeitsschutzes
- Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Personal (z.B. „Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz für Führungskräfte“, „Verhaltensorientierte Arbeitssicherheit“, „Sicheres Arbeiten mit der Motorsäge“)