Sicherheitstechnische Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973 in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet Unternehmen zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheitkurz Fasi oder Sifa (Sicherheitsfachkraft).
Als externe Fachkräfte bringen wir alle Qualifikationen inkl. sicherheitstechnischer Fachkunde gemäß § 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und umfangreiches Know-how als Sicherheitsingenieure bedarfsgerecht in Ihr Unternehmen mit. Wir bieten professionelle Beratung zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der betrieblichen Sicherheit.

„Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden,
sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft.“
Werner von Siemens, Zitat von 1880

Unsere Leistungen für Sie:

  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
  • Sicherheitstechnische Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 („Grundbetreuung“ + „betriebsspezifische Betreuung“ bzw. „anlassbezogene Betreuung“)
  • Sicherheitstechnische Bedarfsbetreuung von Unternehmen, die das „Unternehmermodell“ nach DGUV Vorschrift 2 gewählt haben
  • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Betriebsbegehung und fachkundige Beratung zur Entwicklung von Prozessen zur Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit
  • Erstellung von Berichten zur sicherheitstechnischen Betreuung
  • Auditierung von Unternehmen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz (Safety Audit)
  • Beratung und Unterstützung bei der Durchführung, Aktualisierung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsplatzanalysen und arbeitsschutzrelevante Messungen (z.B. Geräusch- und Lärmpegel, Beleuchtung, Temperatur, Luftfeuchte)
  • Beratung zum Aufbau des betrieblichen Prüfwesens im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschriften (z.B. DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“)
  • Systematische Ermittlung des Unterweisungsbedarfs und erforderlicher Betriebsanweisungen
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen)
  • Mitarbeit in weiteren Gremien, soweit sie den Arbeitsschutz betreffen (z.B. Gesundheitszirkel)
  • Auswertung von Unfall- und Schadensereignissen
  • Beratung zum vorbeugenden Brandschutz als elementarer Teil des Arbeitsschutzes
  • Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Personal (z.B. „Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz für Führungskräfte“, „Verhaltensorientierte Arbeitssicherheit“, „Sicheres Arbeiten mit der Motorsäge“)