Sicherheitstechnische Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973 in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet Unternehmen zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheitkurz Fasi oder Sifa (Sicherheitsfachkraft).
Als externe Fachkräfte bringen wir alle Qualifikationen inkl. sicherheitstechnischer Fachkunde gemäß § 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und umfangreiches Know-how als Sicherheitsingenieure bedarfsgerecht in Ihr Unternehmen mit. Wir bieten professionelle Beratung zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der betrieblichen Sicherheit.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
  • Sicherheitstechnische Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 („Grundbetreuung“ + „betriebsspezifische Betreuung“ bzw. „anlassbezogene Betreuung“)
  • Sicherheitstechnische Bedarfsbetreuung von Unternehmen, die das „Unternehmermodell“ nach DGUV Vorschrift 2 gewählt haben
  • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Betriebsbegehung und fachkundige Beratung zur Entwicklung von Prozessen zur Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit
  • Erstellung von Berichten zur sicherheitstechnischen Betreuung
  • Auditierung von Unternehmen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz (Safety Audit)
  • Beratung und Unterstützung bei der Durchführung, Aktualisierung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsplatzanalysen und arbeitsschutzrelevante Messungen (z.B. Geräusch- und Lärmpegel, Beleuchtung, Temperatur, Luftfeuchte)
  • Beratung zum Aufbau des betrieblichen Prüfwesens im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschriften (z.B. DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“)
  • Systematische Ermittlung des Unterweisungsbedarfs und erforderlicher Betriebsanweisungen
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen)
  • Mitarbeit in weiteren Gremien, soweit sie den Arbeitsschutz betreffen (z.B. Gesundheitszirkel)
  • Auswertung von Unfall- und Schadensereignissen
  • Beratung zum vorbeugenden Brandschutz als elementarer Teil des Arbeitsschutzes
  • Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Personal (z.B. „Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz für Führungskräfte“, „Verhaltensorientierte Arbeitssicherheit“, „Sicheres Arbeiten mit der Motorsäge“)