Laserstrahlenschutz

Nach der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 11 sind für Laser der Klassen 3R, 3B und 4 Laserschutzbeauftragte zu bestellen.
Als Sicherheitsingenieure und bringen wir die erforderliche Fachkunde und umfangreiches Know-how als fachkundige Laserschutzbeauftragte bedarfsgerecht in Ihr Unternehmen mit.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Stellung des Laserschutzbeauftragten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
  • Unterstützung bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen gemäß OStrV
  • Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern
  • Unterstützung bei der Durchführung, Aktualisierung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz i.V. mit der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)