Das novellierte Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) tritt in Kraft. Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) wird neben den physischen Belastungsfaktoren ab sofort auch die Beachtung psychischer Belastungen explizit gefordert.
Das novellierte Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) tritt in Kraft. Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) wird neben den physischen Belastungsfaktoren ab sofort auch die Beachtung psychischer Belastungen explizit gefordert.
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