Neue einheitliche Bezeichnungen für Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Beispeil: Aus BGV A3 + GUV-V A3 wird die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
Neue einheitliche Bezeichnungen für Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Beispeil: Aus BGV A3 + GUV-V A3 wird die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
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